Das Kapitel "Justiz"
Mit dem Nationalen Justizrat wird der Justizapparat um ein neues Organ erweitert.
Organisation der Justiz
Der neue Text besiegelt ausdrücklich die Judikative als richterliche oder rechtsprechende Gewalt. Sie wird von Gerichten und Gerichtshöfen ausgeübt.
Die Unabhängigkeit der Justiz wird rechtlich verankert
Dies geschieht dadurch, dass der Status der Richter und Staatsanwälte festgeschrieben wird.
Die Unabhängigkeit der Justiz wird mit der Gründung eines Nationalen Justizrats verstärkt.Sie bedeutet zugleich, dass Richter nicht abberufen werden können.
Die Staatsanwaltschaft ist unabhängig in ihren Untersuchungen und individuellen Strafverfolgungen. Die Regierung kann jedoch Leitlinien zu ihrer Ausführung festlegen.
Die Unabhängigkeit der Justiz bedingt eine klare Trennung zwischen Richtern und Staatsanwaltschaft.
Einsetzen eines Nationalen Justizrats
Aufgabe des nationalen Justizrats ist es, Funktionsfähigkeit und Unabhängigkeit der Justiz zu wahren.
Er beteiligt sich an der Nominierung der Richter. Er ist an Prozeduren beteiligt, in denen es um Disziplinarmaßnahmen gegen Richter geht.
Bestätigung der Garantien für Kläger und Beklagte
Garantien für Rechtssuchende, wie zum Beispiel das Prinzip der Einhaltung einer angemessenen Frist oder der Unparteilichkeit der Richter, werden im Verfassungstext verankert.