A
- Abgeordneter
-
Der Abgeordnete ist ein Parlamentarier, ein Mitglied der Abgeordnetenkammer. Zusammen mit dem Großherzog bilden die Abgeordneten die gesetzgebende Gewalt, die Legislative. Die Abgeordneten stimmen ab, ohne Weisung von einem Auftraggeber zu bekommen, und dürfen nur die Interessen des Landes im Blick haben. Die Zahl der Abgeordneten ist nach der Verfassung auf 60 festgelegt. Der Verfassung nach vertritt das Parlament das Land.
- Abstimmung über das Gesetz
-
Das Parlament verfügt über verschiedene Abstimmungsverfahren. Ein Gesetzentwurf oder Gesetzesvorschlag kann, auf Anfrage von mindestens fünf Abgeordneten, zur Abstimmung unterteilt werden. Wenn Änderungsanträge angenommen werden, stimmt das Parlament ein zweites Mal darüber ab, nachdem der Staatsrat sein Gutachten abgegeben hat. Anschließend wird über den gesamten Gesetzentwurf oder Gesetzesvorschlag als Einheit abgestimmt. Schlussendlich vollendet die Abstimmung über den ganzen Text, mindestens drei Monate nach der ersten Abstimmung, die gesetzgebende Prozedur. Das Parlament kann sich aber mit dem Einverständnis des Staatsrats dazu entscheiden, sich von der zweiten Abstimmung zu entbinden.
- Änderungsantrag („amendement“)
-
Ein Änderungsantrag kann von der Regierung oder von einem Abgeordneten ausgehen. Er hat als Ziel, den Text eines Gesetzentwurfs oder eines Gesetzesvorschlags in einer Ausschusssitzung oder der Plenarversammlung umzuändern.
- Antrag ("motion")
-
Ein Antrag ist ein Text, der vom Parlament angenommen wird und die Regierung dazu auffordert, eine bestimmte Initiative zu ergreifen oder eine bestimmte Position einzunehmen.
- Ausschluss der Öffentlichkeit
-
Die Sitzungen des Parlaments sind öffentlich, außer im Falle eine Mehrheit der Mitglieder des Parlaments würde anders entscheiden. In dem Fall tagt das Parlament unter Ausschluss der Öffentlichkeit und die Sitzung wird geheim gehalten.
B
- Berichterstatter
-
Der Berichterstatter ist das Mitglied eines Ausschusses, das damit beauftragt wird, den Bericht des Ausschusses zu einem Gesetzentwurf oder Gesetzesvorschlag vorzutragen.
E
- Einfache Petition
-
Die Petition ist eine Anfrage, die von einer oder mehreren Einzelpersonen an das Parlament gerichtet wird, um eine für sie oder für die verteidigte Sache vorteilhafte Entscheidung herbeizuführen. Die Petitionen richten sich an den Parlamentspräsidenten, der sie entweder an den Petitionsausschuss oder an die Ausschüsse weiter reicht, die mit einem Gesetzentwurf oder Gesetzesvorschlag befasst sind, auf den sich die Petition bezieht. Der Präsident kann die Petition auch beim Präsidium einreichen.
Je nach Sachlage entscheidet der Petitionsausschuss, die Petition an einen Minister oder an einen anderen parlamentarischen Ausschuss zu leiten, sie beim Präsidium einzureichen oder sie ad acta zu legen.
- Einreichung eines Gesetzes
-
Mit der Einreichung („dépôt“) wird das Parlament offiziell mit einem Gesetzentwurf oder Gesetzesvorschlag befasst.
- Entschließung (Resolution)
-
Die Entschließung ist entweder ein Text, der vom Parlament angenommen wird und sich an sich selbst richtet, oder ein Text, mit dem eine Entscheidung getroffen oder Position bezogen wird. Jeder Abgeordnete darf einen Entschließungsantrag einreichen. Wie auch der Antrag muss eine Entschließung von einer Mehrheit des Parlaments angenommen werden.
F
- Fraktion
-
In einer Fraktion schließen sich Abgeordnete aufgrund ihrer politischen Affinitäten zusammen. Um anerkannt zu werden, muss eine Fraktion mindestens fünf Mitglieder haben. Jede Fraktion bestimmt einen Präsidenten, der sie in der Präsidentenkonferenz vertritt. Die Fraktionen bekommen auch Räumlichkeiten und Kredite, die proportional zu ihrer Vertretung im Parlament berechnet sind, zur Verfügung gestellt.
G
- Geschäftsordnung
-
Die Geschäftsordnung wird vom Parlament verabschiedet und im offiziellen Amtsblatt veröffentlicht. Sie bestimmt die Organisation des Parlaments, seine Funktionsweise und die verschiedenen Prozeduren.
- Gesetz
-
Das Gesetz ist eine Rechtsnorm, die vom Parlament angenommen wird. Sie muss von allen Bürgern befolgt werden, nachdem sie vom Großherzog verkündet und im offiziellen Amtsblatt veröffentlicht worden ist.
- Gesetzentwurf
-
Die Regierung hat - im Namen des Großherzogs - ein Initiativrecht in der gesetzgebenden Prozedur. Seine Initiative, die auch noch „Regierungsinitiative“ genannt wird, ist der „Gesetzentwurf“. Es ist ein Text der vorgeschlagen wird, um dann vom Parlament angenommen zu werden. Die Gesetzentwürfe beinhalten immer einen Begründungstext, der den Werdegang der Ziele und des Inhalts des Gesetzes darlegt, sowie einen Kommentar zu den Artikeln des Gesetzes. Ein Text auf Initiative eines Abgeordneten heißt „Gesetzesvorschlag".
- Gesetzesvorschlag
-
Ein Gesetzesvorschlag ist eine Gesetzesinitiative, die von einem oder mehreren Abgeordneten ausgeht. Wie auch beim Gesetzentwurf legt der Verfasser die Ziele des Vorschlags dar und kommentiert die Artikel.
- Gesetzgebende Gewalt (Legislative)
-
Die gesetzgebende Gewalt erlässt die Gesetze. Sie wird vom Parlament ausgeübt.
I
- Interpellation
-
Die Interpellation ist eine Anfrage für eine öffentliche Debatte, die ein Abgeordneter an einen Minister oder an die ganze Regierung richtet, damit sie zu einer Verwaltungsmaßnahme oder zu einem Thema von öffentlichem Interesse Stellung nehmen kann.
K
- Kammerbericht („Compte rendu“ oder „Chamberblietchen“)
-
Der Kammerbericht ist eine Publikation des Parlaments, in der die gesamten Debatten und Stellungnahmen aus den öffentlichen Sitzungen nachzulesen sind. Er enthält auch eine Zusammenfassung der Gesetzestexte, die angenommen wurden, die an die Regierung gerichteten Anfragen und die dazu passenden Antworten sowie eine Übersicht über die Aktivitäten des Parlaments. Der Kammerbericht ist online verfügbar, wird aber auch auf Anfrage gratis verschickt.
L
- Legislaturperiode
-
Die Legislaturperiode ist die Periode, für die die Abgeordneten gewählt sind. Sie dauert im Prinzip fünf Jahre, es sei denn, es finden vorgezogene Wahlen statt.
O
- Öffentliche Petition
-
Die öffentliche Petition kann ausschließlich mittels eines Spezialformulars auf der Internetseite des Parlaments eingereicht und unterschrieben werden. Sie muss von allgemeinem Interesse sein und ethische Prinzipien befolgen. Sie darf kein Thema behandeln, das auf ähnliche Weise schon durch eine andere Petition, die in der gleichen Sitzungsperiode eingereicht wurde, abgedeckt worden ist. Wer eine Petition einreichen oder unterschreiben möchte, muss mindestens 15 Jahre alt sein, im nationalen Personenregister eingetragen sein und eine nationale Identifikationsnummer besitzen. Der Petitionsausschuss und die Präsidentenkonferenz analysieren die Petition und entscheiden, ob sie zulässig ist. Wenn sie als nicht zulässig eingestuft wird, wird sie wie eine einfache Petition behandelt. Wenn eine öffentliche Petition den Sockel von 4.500 Unterschriften erreicht oder überschreitet, wird eine öffentliche Debatte vom Petitionsausschuss und dem in der betreffenden Frage zuständigen Ausschuss organisiert.
P
- Parlamentarische Anfragen
-
Im Rahmen der Mittel, mit denen das Parlament die Regierung kontrolliert, können dessen Mitglieder Fragen an die Regierung stellen. Damit möchte der Abgeordnete vom Minister über Verwaltungs- oder Regierungsangelegenheiten informiert werden. Die Geschäftsordnung des Parlaments sieht verschiedene Arten von Fragen vor: schriftliche Fragen, dringende Fragen, erweiterte Fragen sowie Fragen, die während der Frage- oder Aktualitätsstunde gestellt werden.
- Parlamentarische Ausschüsse
-
Um die parlamentarischen Arbeiten in der öffentlichen Sitzung zu erleichtern und vorzubereiten, gibt es ständige und, wenn nötig, Spezialausschüsse. Die Ausschüsse haben den Auftrag, Gesetzentwürfe und Gesetzesvorschläge wie auch Änderungesanträge und Anträge zu untersuchen, die der Präsident an sie weiterleitet. Sie sind ebenfalls für die Vorbereitung der Debatten und die Organisation von Anhörungen zuständig.
- Parlamentarische Dokumente
-
Gesetzentwürfe und Gesetzesvorschläge, wie auch die Gutachten und die dazugehörigen Berichte, werden als parlamentarische Dokumente veröffentlicht und durchgehend nummeriert.
- Parlamentsverwaltung
-
Die Parlamentsverwaltung setzt sich aus dem Generalsekretär, den beigeordneten Generalsekretären, Beamten und Angestellten zusammen. Der Generalsekretär wird vom Parlament gewählt. Die beigeordneten Generalsekretäre werden vom Präsidium ernannt. Das Präsidium definiert die Zuständigkeiten des Generalsekretärs und der beigeordneten Generalsekretäre.
- Politische Sensibilität (“Sensibilité politique“)
-
Der Abgeordnete, der weder einer Fraktion noch einer technischen Gruppierung angehört, bildet eine politische Sensibilität.
- Präsidentenkonferenz
-
Der Ausschuss, der „Präsidentenkonferenz“ („Conférence des Présidents“) genannt wird, entscheidet über die Organisation der parlamentarischen Arbeiten, schlägt die Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen vor und begutachtet Entwürfe großherzoglicher Verordnungen („projets de règlement grand-ducal“), wenn danach verlangt wird.
- Präsidium (erweiterter Vorstand)
-
Das vom Parlament gewählte Präsidium setzt sich aus dem Präsidenten, drei Vizepräsidenten und maximal sieben Mitgliedern zusammen. Der Generalsekretär gehört dem Präsidium (erweiterter Vorstand) an, hat allerdings kein Stimmrecht. Das Präsidium vertritt das Parlament auf nationaler und internationaler Ebene und regelt Finanz- und Organisationsfragen, welche die Abgeordneten (und die Verwaltung) betreffen. Außerdem kümmert es sich um die laufenden Angelegenheiten des Parlaments und trifft alle Entscheidungen in Bezug auf Disziplinarfragen.
Q
- Quorum
-
Das Quorum ist die Mindestanzahl von Abgeordneten, die anwesend sein müssen, damit eine Abstimmung gültig ist.
S
- Staatshaushalt
-
Beim Staatshaushalt handelt es sich um ein Gesetz, das die geplanten Einnahmen und Ausgaben des Staats während eines Jahres, des Haushaltsjahres, billigt.
T
- Technische Gruppierungen
-
Abgeordnete, die weder einer Fraktion angehören noch an eine Fraktion angegliedert sind, können eine « technische Gruppierung» bilden unter der Bedingung, dass dieser mindestens fünf Mitglieder hat. Sie benennen einen Koordinator, der ihr Sprecher in allen Verwaltungsangelegenheiten ist und sie in der Präsidentenkonferenz vertritt.
U
- Untersuchungsrecht
-
Nach Artikel 64 der Verfassung hat das Parlament das Untersuchungsrecht, aufgrund dessen Zeugen angehört und Experten zurate gezogen werden können. Dies dient der Beweisaufnahme zu Fragen von allgemeinem Interesse. Das Untersuchungsrecht wird über einen parlamentarischen Ausschuss ausgeübt. Es ist im Gesetz vom 27. Februar 2011 geregelt, welches ein Gesetz vom 18. April 1911 abgeändert hat. Der Ausschuss sowie sein Präsident können alle Untersuchungsmaßnahmen in die Wege leiten, die der Kodex für Ermittlungsverfahren in Strafsachen vorsieht.
V
- Verweis an die Kommission
-
Der Verweis ist ein Akt, mit dem die Presidentenkonferenz eine Kommission mit einem Gesetzentwurf oder einem anderen Text befasst.