Die Gremien
Ältestenrat - Präsidentenkonferenz - Fraktionen und "sensibilités politiques" - Büro des Präsidenten - Ausschüsse - Parlamentsverwaltung
Ältestenrat
Die Repräsentation des Parlaments sowie die Geschäftsführung übernimmt der Ältestenrat.
Aufgaben
Der Ältestenrat repräsentiert das Parlament auf nationalem und internationalem Parkett. Er bestimmt die Zusammensetzung der Delegationen mit Ausnahme derer, die an internationalen Gremien/Versammlungen teilnehmen.
Darüber hinaus übernimmt der Ältestenrat die Geschäftsführung und die Organisation parlamentarischer Angelegenheiten sowie die Personalführung. Alle Entscheidungen über die personelle Aufstellung oder disziplinarische Maßnahmen werden dort getroffen.
Finanzielle Angelegenheiten sowie sämtliche Fragen bezüglich der Organisation der Abgeordneten, des Parlaments oder der angegliederten Organe werden vom Ältestenrat geregelt.
Zusammensetzung
Der Ältestenrat setzt sich aus einem Präsidenten, drei Vizepräsidenten sowie maximal neun Mitgliedern zusammen; hinzu kommen sechs Stellvertreter. Der Generalsekretär des Parlaments ist Teil des Ältestenrats, ohne jedoch über Stimmrecht zu verfügen.
Präsidentenkonferenz
Der Präsidentenkonferenz kommt eine Schlüsselrolle bei der Organisation der parlamentarischen Arbeit zu.
Mission : Organisation der parlamentarischen Arbeit
Die Organisation der parlamentarischen Arbeit ist die Hauptaufgabe der Präsidentenkonferenz. Sie schlägt die Tagesordnung für öffentliche Sitzungen vor, sie gibt Gutachten zu Verordnungen ab, für die ihre Zustimmung vom Gesetz her erforderlich ist, und sie heißt öffentliche Petitionen gut, bevor diese auf der Petitions-Internetseite zur Unterschrift stehen.
Zusammensetzung : der Parlamentspräsident und die Fraktionspräsidenten
Der Präsident der Abgeordnetenkammer, sowie die Fraktionsvorsitzenden sind in der Präsidentenkonferenz vertreten. Sie verfügen in diesem Gremium über so viele Stimmen, wie ihre Fraktion Mitglieder im Parlament hat.
Einberufene Sitzungen
Der Parlamentspräsident beruft die Sitzungen der Präsidentenkonferenz ein und leitet sie. Auch der Regierungschef kann an den Sitzungen der Präsidentenkonferenz teilnehmen oder sich dort vertreten lassen. Die Präsidentenkonferenz kann nur dann tagen, wenn die anwesenden Mitglieder die Mehrheit der Abgeordneten vertreten. Sie muss einberufen werden, wenn zwei Mitglieder dies verlangen.
Anhörungen : Ausschusspräsidenten und einzelne Parlamentarier
Die Vorsitzenden aller permanenten Ausschüsse oder von Sonderausschüssen können von der Präsidentenkonferenz angehört werden oder eine Anhörung beantragen.
Die Präsidentenkonferenz kann ebenfalls fraktionslose Abgeordnete an ihren Arbeiten teilhaben lassen, wenn sie über Erlass- und Verordnungsentwürfe berät.
Fraktionen und andere Gruppierungen
Für gewöhnlich gehören die Abgeordneten einer Fraktion an. Abgeordnete können sich auch einer Fraktion angliedern, eine technische Gruppierung bilden oder sich zu einer sogenannten „politischen Sensibilität“ („sensibilité politique“) zusammenschließen. Das Präsidium achtet darauf, dass den verschiedenen Gruppierungen oder Abgeordneten eine fachgerechte Arbeitsumgebung zur Verfügung steht.
Fraktionen : mindestens 5 Mitglieder
Fraktionen zählen mindestens fünf Mitglieder und haben bestimmte Vorrechte. Sie sind nicht nur in den Ausschüssen vertreten, sondern sie sind auch vollständiges Mitglied der Präsidentenkonferenz. Sie haben bestimmte Vorteile, was die Redezeiten in der öffentlichen Sitzung betrifft. Das Präsidium des Parlaments stellt ihnen Räumlichkeiten und Ausstattung für ihre parlamentarische Arbeit zur Verfügung sowie Kredite, die proportional zu ihrer Vertretung berechnet sind. Das Parlament zahlt auch Personalkosten bis zu einer gewissen Höhe zurück.
Fraktionen können jederzeit fraktionslose Abgeordnete aufnehmen.
Technische Gruppierungen („groupes techniques“)
Fraktionslose Abgeordnete können sich zu einer technischen Gruppierung zusammenschließen. Sie bestimmen einen Koordinator, der ihr Sprecher in allen Verwaltungsfragen ist und sie im Präsidium vertritt. Wie den Fraktionen, werden auch den technischen Gruppierungen Räumlichkeiten und Ausstattung zur Verfügung gestellt, die sie für ihre Arbeit benötigen, genauso wie Kredite. Sie bekommen die Personalkosten nach den gleichen Modalitäten zurückerstattet.
„Sensibilités politiques“ und unabhängige Abgeordnete
Das Präsidium stellt jedem Abgeordneten, der keiner Gruppierung angehört, ein ausgestattetes Büro in der Nähe des Parlaments zur Verfügung. Bei Vorzeigen der nötigen Unterlagen werden auch Personalkosten rückerstattet.
Präsidium
Der Präsident und drei Vizepräsidenten bilden das Präsidium der Abgeordnetenkammer. Die Zusammensetzung und die Aufgaben des Präsidiums sind in den Artikeln 9 und 10 der internen Verordnung festgelegt.
Der Präsident : Repräsentant, erster Bürger und Garant der Geschäftsordnung
Der Präsident repräsentiert die Abgeordnetenkammer und leitet die Debatten. Seine Aufgabe ist es, für Ordnung zu sorgen und das Einhalten der Geschäftsordnung zu überwachen. In öffentlichen Sitzungen obliegt es dem Präsidenten, zu entscheiden ob verschiedene Texte, wie Motionen angenommen werden können, ob ihre Form korrekt ist. Er vergibt auch das Wort in öffentlichen Sitzungen.
Der Präsident verkündet alle Entscheidungen, die im Parlament getroffen werden. Möchte er an einer politischen Diskussion teilnehmen, muss er sich als Präsident vertreten lassen.
Der Präsident kann in beratender Rolle an allen Ausschusssitzungen des Parlaments teilnehmen, auch wenn er dort nicht Mitglied ist.
Als erster Bürger des Landes hat der Präsident auch eine protokollarische Rolle zu erfüllen und er vertritt das Parlament - erste Institution im Staat - bei offiziellen Anlässen und Festlichkeiten wie zum Beispiel anlässlich des Nationalfeiertags
Vizepräsidenten
Einer der drei Vizepräsidenten kann den Präsidenten vertreten.
Parlamentarische Ausschüsse
Die Arbeit in den Ausschüssen ist ein wesentlicher Bestandteil des Gesetzgebungsverfahrens. Die Organisation von Debatten und Anhörungen bestimmt den Rhythmus der Ausschussarbeit. Zudem können Ausschüsse Regierungsmitglieder zu aktuellen Themen anhören.
Aufgaben: Analyse von Gesetzentwürfen und Gesetzesvorschlägen
In den Ausschüssen findet die eigentliche Arbeit an Gesetzestexten statt: Sie untersuchen Gesetzentwürfe und Gesetzesvorschläge, Änderungsanträge („amendements“) sowie Anträge („Motionen“) einzelner Abgeordneter oder Fraktionen, die der Präsident an sie weiterleitet.
Sie haben außerdem das Recht, selbst Gesetzentwürfe und Gesetzesvorschläge einzureichen. Zudem gehören die Vorbereitung der Debatten und die Organisation von Anhörungen zu ihren Aufgaben.
Arbeitsweise
Die einzelnen Ausschüsse organisieren ihre Arbeit selbst. Die Mitglieder setzen die Tagesordnung der Sitzungen fest. Ihre Hauptaufgabe besteht in der Arbeit an Gesetzentwürfen und -vorschlägen sowie europäischen Texten aus dem jeweiligen Themenbereich des Ausschusses. Die Abgeordneten berücksichtigen bei dieser Arbeit Gutachten außerparlamentarischer Organe wie der Berufskammern sowie des Staatsrats und fassen ihre Arbeiten abschließend in einem Bericht („rapport“) zusammen. Wird im Ausschuss abgestimmt, muss mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sein. Für jede Sitzung wird ein Protokoll angefertigt („procès-verbal“), das am Anfang der folgenden Sitzung gutgeheißen wird.
Zusammensetzung
Das Parlament funktioniert mit reglementarischen und ständigen Ausschüssen. Ausschüsse setzen sich aus mindestens fünf und maximal fünfzehn Mitgliedern zusammen.