Die EU innerhalb der Parlamentsausschüsse

  
Der Ausschuss für Außen- und Europapolitik, Kooperationspolitik, Einwanderung und Asyl untersucht europäische Gesetzesvorhaben, ehe sie zur Begutachtung an weitere Ausschüsse weitergeleitet werden. Vertreter der Regierung oder der europäischen Institutionen können sich an den Diskussionen eines Ausschusses beteiligen.

Aufgabenfelder

Der Ausschuss für Außen- und Europapolitik, Kooperationspolitik, Einwanderung und Asyl beschäftigt sich vor allem mit europäischen Themen allgemeinen Charakters oder mit solchen, die spezifisch in seinen Zuständigkeitsbereich fallen. Er analysiert die Liste der offiziellen europäischen Dokumente, die anschließend an die jeweils zuständigen Parlamentsausschüsse weitergeleitet werden.

Analyse europäischer Dokumente

Die verschiedenen Fachausschüsse werden mit Dokumenten ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereichs befasst. Sie analysieren die Dokumente und erstellen gegebenenfalls ein Gutachten. Vor und nach jeder Versammlung des europäischen Rats, kann der Ausschuss den zuständigen Minister dazu einladen, die Position der Regierung darzulegen. Der Ausschuss kann auch jederzeit einen Vertreter der EU-Kommission oder des Europaparlaments zu einer Versammlung einladen.

Konferenz zur Zukunft Europas

Der Unterausschuss „Zukunft Europas“ des Ausschusses für Außen- und Europapolitik, Kooperationspolitik, Einwanderung und Asyl wurde im Rahmen der Konferenz über die Zukunft Europas beibehalten. Seine Mitglieder verfolgen weiterhin, welchen Einfluss die politischen Schlussfolgerungen der Konferenz haben.