Organisation des Staats, Monarchie, Regierung, Religionsgemeinschaften
Artikel
Publié le 02.09.2022 à 15h29
Mis à jour le 26.09.2022 à 09h57
Die luxemburgische Sprache wird in der Verfassung festgeschrieben. Das Bekenntnis zur Mehrsprachigkeit wird bestätigt.
Sprache und europäische Integration
Die luxemburgische Sprache, die Fahne, das Wappen und die Nationalhymne sind in der Verfassung festgeschrieben. Das Bekenntnis zur Mehrsprachigkeit wird bestätigt.
Es wird bestätigt, dass Luxemburg sich am europäischen Integrationsprozess beteiligt.
Bestimmungen zum Großherzog und zur Regierung
Was den Großherzog betrifft, gibt es folgende Änderungen und Klarstellungen:
- Der Großherzog übt die Exekutivgewalt gemeinsam mit der Regierung aus.
- Der Großherzog bleibt Kommandant der Armee, aber das Kommando steht unter Verantwortung der Regierung.
- Die Verwaltung des Großherzogs wird Rechtspersönlichkeit.
- Amtsübernahme, Abdankung und Regentschaft sind genau geregelt.
- Es wird sich nicht mehr auf den sogenannten Pakt der Nassauer, ein privatrechtliches Dokument, bezogen.
Die Rolle der Regierung wird genauer definiert
- Die Regierung bestimmt die Richtlinien der Politik des Staats. Die Handlungen der Regierung werden vom Staatsminister koordiniert. So werden die Bestimmungen der Praxis angepasst.
- Misstrauens- und Vertrauensantrag werden in den Text der Verfassung aufgenommen.
- Die Regierung und ihre Mitglieder müssen sich vor dem Parlament verantworten.
Gemeinden, Berufskammern, Religionsgemeinschaften
Ein neuer Abschnitt im Verfassungstext regelt die Beziehungen zwischen dem Staat und den Religionsgemeinschaften.
Einige Bestimmungen, welche die Gmeeinden betreffen, werden ebenfalls genauer geregelt.
- Die Gemeinden bekommen die Finanzmittel, die sie benötigen, um ihren Aufgaben nachzukommen
- Gemeinden können kommunale Anstalten öffentlichen Rechts gründen.
Die Berufskammern werden in die Verfassung aufgenommen.